Bürger für Ennepetal
Liebe Interessierte,
hiermit lade ich Euch zur Gründungsversammlung unseres Vereins „Bürger für Ennepetal“ ganz herzlich ein.
Datum/Uhrzeit: 3. Dezember 2024, 20 Uhr
Ort: CVJM Haus Altenvoerde (Hochstraße 27, 58256 Ennepetal)
Als Anlage sende ich Euch die Satzung , die vom Finanzamt zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit „grünes Licht“ bekommen hat.
Das Standardprotokoll sieht folgende Tagesordnungspunkte vor:
1. Aussprache zur Gründung eines Vereins,
2. Diskussion eines Satzungsentwurfs und Verabschiedung der Vereinssatzung,
3. Wahl des Vereinsvorstandes,
4. Anmeldung des Vereins und weiteres Vorgehen,
5. Festsetzung der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge für das kommende Geschäftsjahr.
Ich bitte Euch alle, zur Gründungsversammlung zu erscheinen und Euch aktiv an der Wahl der Vorstandsmitglieder zu beteiligen.
Dazu macht Euch bitte Gedanken, für welche Funktion (Vorsitzende(r), Stv. Vorsitzende(r), Kassierer(in), Beisitzer(in)) ihr selbst kandidieren möchtet oder wen Ihr dafür vorschlagen würdet.
Ebenfalls benötigen wir eine(n) Versammlungsleiter(in) und eine(n) Protokollführer(in). Ich freue mich darauf, Euch alle zu sehen.
Wolfgang Ennepetal 18.11.2024
Bürger für Ennepetal
Satzungsvorschlag (18.11.2024)
§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen Bürger für Ennepetal. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.”.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in 58256 Ennepetal.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins
(1) Der Verein mit Sitz in 58256 Ennepetal verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
(2) Bürger für Ennepetal e.V. ist ein Zusammenschluss von Menschen, die sich einsetzen wollen für:
- die Weiterentwicklung der Staats- und Gesellschaftsform unter dem Gesichtspunkt des Bedürfnisses der Menschen nach Selbstbestimmung und nach Möglichkeiten der politischen Einflussnahme, z.B. durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
- die staatsbürgerliche Bildung in der Gesellschaft, insbesondere zur demokratischen Grundordnung
Aufgabe des Vereins ist
- die Förderung der Volksbildung (§ 52 Nr. 7 Abgabenordnung (AO))
- die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Nr. 24 AO)
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Nr. 25 AO).
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung zu Demokratie und Beteiligung (§52 Nr 1 AO).
(3) Die Vereinszwecke werden insbesondere realisiert durch:
- Verbesserung des politischen und insbesondere demokratischen Verständnisses und Interesses in der Bevölkerung durch vielfältige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Veranstaltungen und Info-Stände.
- Förderung der politischen Beteiligung der Bevölkerung durch Aufklärung, insbesondere über die Möglichkeiten der aktiven Teilnahme am politischen Leben und selbstbestimmten Einflussnahme durch Wahlen und Abstimmungen.
(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede (natürliche) Person werden.
(2) Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.
(3) Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Mitglieder oder sonstige Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen), Austritt oder Ausschluss.
(2) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es a) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise schädigt oder b) mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Aufnahmegebühr oder seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die Rückstände nicht eingezahlt hat. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und, soweit es in seinen Kräften steht, das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterstützen.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
(1) Jedes Mitglied hat einen im Voraus fällig werdenden monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 4,00 € zu entrichten.
(2) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
(3) Ehrenmitglieder sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 8 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister/Kassenwart.
(2) Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister/Kassenwart vertreten den Verein jeweils allein.
(3) Den Mitgliedern des Vorstands kann eine Vergütung gezahlt werden. Über die Höhe der Vergütung entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 9 Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
b) die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
c) die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts,
d) die Aufnahme neuer Mitglieder.
§ 10 Bestellung des Vorstands
(1) Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren einzeln gewählt. Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung ist zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.
(2) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.
§ 11 Beratung und Beschlussfassung des Vorstands
(1) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters.
(2) Die Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstands zu unterschreiben.
§ 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:
a) Änderungen der Satzung,
b) die Festsetzung der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge,
c) die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie der Ausschluss von
Mitgliedern aus dem Verein,
d) die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands,
e) die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,
f ) die Auflösung des Vereins.
§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung
(1) Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.
(2) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Über Anträge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht für Anträge, die eine Änderung der Satzung, Änderungen der Mitgliedsbeiträge oder die Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben.
(3) Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.
§ 14 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstands, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Versammlungsleiter geleitet.
(2) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
(3) Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat; zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen. Beschlüsse über eine Änderung der Satzung bedürfen der Mehrheit von drei Vierteln, der Beschluss über die Änderung des Zwecks oder die Auflösung des Vereins der Zustimmung von neun Zehnteln der anwesenden Mitglieder.
(4) Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.
§ 15 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
(1) Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den
„Henri Thaler Verein e.V., Friedrichstraße 12, 58256 Ennepetal“ der es unmittelbar und ausschließlich für die Unterstützung von krebskranken Kindern, Jugendlichen und deren Eltern, sowie jungen Erwachsenen in besonderen Härtefällen einzusetzen hat.
(3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen wurde.
Ennepetal, den 3. Dezember 2024
Unterschriften von mindestens sieben Mitgliedern
P r o t o k o l l der Gründungsversammlung (Vorschlag)
Es versammelten sich heute, am 03. Dezember 2024), um 20 Uhr in 58256 Ennepetal die in der Anwesenheitsliste (Anlage 1) namentlich und mit Anschrift eingetragenen ___ Personen.
___________ eröffnete die Versammlung und erläuterte den Zweck der Zusammenkunft. Es soll der Verein „Bürger für Ennepetal“ gegründet werden. Mit Einverständnis aller Anwesenden übernahm __________________ die Versammlungsleitung und ____________ die Protokollführung.
Die Versammlungsleitung schlug als Tagesordnung vor:
1. Aussprache zur Gründung eines Vereins,
2. Diskussion eines Satzungsentwurfs und Verabschiedung der Vereinssatzung,
3. Wahl des Vereinsvorstandes,
4. Anmeldung des Vereins und weiteres Vorgehen,
5. Festsetzung der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge für das kommende Geschäftsjahr.
Die Anwesenden stimmten der Tagesordnung zu.
TOP 1:
Der Verein „Bürger für Ennepetal“ sieht sich als Interessenvertretung aller Ennepetaler Bürger. Wir bündeln die Interessen aller Bürger, um eine stärkere Stimme in Verwaltung und Öffentlichkeit zu haben. Wir streben eine Bürgerbeteiligung bei allen „wichtigen“ und kostenintensiven Vorhaben der Stadt Ennepetal an. Wir stärken die Basisdemokratie und dadurch ein wachsendes „Wir-Gefühl“ und ein Miteinander in unserer Stadt. Wir sind unparteilich. Wir pflegen eine Kultur des Dialogs.
TOP 2:
Der Satzungsentwurf wurde vorgelesen. Nach eingehender Diskussion stellte die Versammlungsleitung die sich aus der Anlage ergebende Satzung zur Abstimmung. Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen. Das Ergebnis der Abstimmung:
___ Ja-Stimmen, ___Nein-Stimmen und ___Enthaltungen. Der Vorschlag zur Gründung des Vereins und die Satzung wurden somit angenommen. Es gehören dem neu errichteten Verein ____ (Personen, die der Satzung zugestimmt haben) als Gründungsmitglieder an. Die Gründungsmitglieder unterschrieben die Satzung.
TOP 3:
Die Wahl der Vorstandsmitglieder wurde durch Handzeichen durchgeführt und hatte folgendes Ergebnis: (jeweils Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Anschrift)
Vorsitzender:
__________________________________,
___ Ja-Stimmen, ___Nein-Stimmen und ___Enthaltungen
Stellvertretender Vorsitzender:
__________________________________,
___ Ja-Stimmen, ___Nein-Stimmen und ___Enthaltungen
Kassierer
__________________________________,
___ Ja-Stimmen, ___Nein-Stimmen und ___Enthaltungen
1. Beisitzer
__________________________________,
___ Ja-Stimmen, ___Nein-Stimmen und ___Enthaltungen
2. Beisitzer
__________________________________,
___ Ja-Stimmen, ___Nein-Stimmen und ___Enthaltungen
Die Gewählten erklärten auf Nachfrage, dass sie die Wahl annehmen.
TOP 4:
Mit Zustimmung aller Anwesenden wurde folgendes weiteres Vorgehen beschlossen:
Der Vorstand sorgt bis zur Eintragung des Vereins im Vereinsregister nur für die Registeranmeldung (Beauftragung eines Notars, Zahlung der Gerichtskosten) und erledigt keine anderen Geschäfte. Die Vereinsmitglieder werden umgehend von der Eintragung im Vereinsregister informiert.
TOP 5:
Auf Vorschlag des Kassierers beschloss die Versammlung einstimmig, dass der monatliche Mitgliedsbeitrag 4 EUR (als Jahresbeitrag 48 EUR) betragen soll.
Die Versammlung wurde gegen ____ Uhr geschlossen.
Ennepetal, den 3. Dezember 2024
Versammlungsleitung Protokollführung
Sitzungsprotokoll
Datum: 28.10.2024
Uhrzeit: 20:00 Uhr
Moderator: Roman Kruzycki
Teilnehmer: 17 Personen (Liste ist vorhanden)
Ort: CVJM Haus Altenvoerde, Ennepetal
Einleitung: Roman eröffnete das Treffen und fragte folgende Punkte zur Abstimmung ab:
- Abstimmung Vereinsgründung oder Wählergemeinschaft: einstimmig für Vereinsgründung.
- Ansprach im Verein per „Du“: einstimmig angenommen.
- Name des Vereins „Bürger für Ennepetal“: einstimmig eingenommen.
- Frequenz der Treffen: anfänglich zweimal im Monat: einstimmig angenommen.
- Wochentag des Treffens: wechselnd Montags/Dienstag: einstimmig angenommen.
- Mitgliedsgebühr: Jahresgebühr 48.-€ (Monatsgebühr 4.-€). Jährliche Zahlungsweise: einstimmig angenommen.
Die Teilnehmenden werden gebeten, zur Gründungsversammlung zu überlegen, wer die offenen Positionen im Verein besetzen kann, damit die Wahl „flüssig“ vonstatten gehen kann:
Vorstand
Stellvertretender Vorstand
Kassenwart
Kassenprüfer
Beisitzer für Öffentlichkeitsarbeit (Können mehrere Mitglieder besetzen, z.B. Internetauftritt, Social Media). Generell sollte der Vorstand verantwortlich den Verein nach außen vertreten (Abstimmung der Inhalte).
Bitte überlegt für die nächste Sitzung, welche Themen Euch a Herzen liegen.
Vorschläge bisher:
Verkehrskonzept (Zusammenarbeit mit Hochschule?)
Innenstadt-Marketing (Kontakt mit Büro von Frau Sobotta)
Erhalt Haus Ennepetal
Bürgerinitiativen?
Nächste Schritte
Verteilung des Protokolls; Verteilung des Entwurfs für die Vereinssatzung; Anschreiben Finanzamt.
Offene Punkte / Nächste Themen
Abstimmung der Vereinssatzung
Gründung des Vereins
Termine
Nächstes Treffen BfE: Dienstag, 03. Dezember 2024; 20:00 Uhr; Ort noch offen.
Begründung für späten Termin: Abstimmung mit Finanzamt benötig Zeit!
Seit geraumer Zeit werden verschiedene Lesebriefe mit Kritik der Maßnahmen in unserer Stadt publiziert. Daraufhin wurden die “Briefschreiber” zum Gespräch eingeladen.
Offener Brief (26.09.2024)
Sehr geehrte Bürgermeisterin Frau Heymann, sehr geehrte stellvertretende Bürgermeisterin Frau Schöneberg,
wir danken für das gemeinsame Gespräch am 17. Sept. 2024 im Infotreff der SPD in Milspe. Atmosphärisch fühlten wir uns herzlich willkommen, vom Ergebnis sind wir jedoch enttäuscht.
Ausgangspunkt unserer Zusammenkunft war, dass die Leserbriefe, die wir individuell in den letzten Monaten verfasst hatten, nicht Ihre Zustimmung gefunden haben. Sie betrachteten unsere Gedanken als persönliche Angriffe – wir sehen sie als Sachkritik. Von unserer Seite aus gab es mehrere Kritikpunkte, Sie haben nur zwei angesprochen: Hesterberg-Gelände und Haus Ennepetal.
Lassen Sie uns mit dem Thema „Haus Ennepetal“ beginnen.
Es ist der Wunsch aller Ennepetaler, die Stadtteilzentren lebendig und besuchbar zu halten. Gerade der Stadtteil Milspe mit seiner Schlüsselstellung zur Kluterthöhle bedarf all unserer Anstrengungen, diesen mit seiner veränderten Sozialstruktur nicht zur „No Go Area“ dauerhaft kippen zu lassen.
Das Haus Ennepetal wollen Sie unbedingt beseitigt wissen und Sie trugen vor, dass auch die Nutzer und Anwohner das heruntergewirtschaftete Haus als öffentlichen Gefahrenraum betrachten.
Nach Ihrer Darstellung ist die Stadt Ennepetal „pleite“ und wird nach Ihrer eigenen Einschätzung die nächsten 10 Jahre benötigen, um wieder einen soliden Haushalt mit positivem Gesamtergebnis (und die Möglichkeit, Rücklagen zu bilden!) zu gestalten!
In einer solch angespannten Haushaltslage verstehen wir als Bürger nicht, warum die Stadtverwaltung eine weitere Nutzung von bestehenden Gebäuden (wie das Haus Ennepetal) so kategorisch ablehnt. Wenn wir als Privatmenschen in finanziell knappen Zeiten einen Mangel an unseren Privathäusern feststellen, so beheben wir diesen und denken nicht sofort über eine neue Investition nach.
In diesem Zusammenhang können wir auch nicht nachvollziehen, warum Sie die weitere Nutzung der Aula des Reichenbach-Gymnasiums (RGE) als bewährten Veranstaltungsort ohne weitere Diskussion ablehnen. Die von Ihnen vorgetragenen Formalien und Ihr mehrfach kategorisches Statement „Schule ist Schule!“ überzeugen uns nicht, funktioniert die Aula doch außerhalb des Schulbetriebs seit vielen Jahren sehr gut als Veranstaltungszentrum und könnte mit verhältnismäßig günstigen technischen Mitteln verbessert werden. Städtische Veranstaltungen werden im gewachsenen Veranstaltungszentrum RGE von der Verwaltung gerne und regelmäßig genutzt. Wir sehen in der Doppelnutzung der Aula eine ideale Symbiose für schulische Nutzung und für Veranstaltungen kulturinteressierter Ennepetaler.
Anstatt sich mit finanziell machbaren Alternativen auseinanderzusetzen, träumt die Verwaltung von Neubauten in Multimillionenhöhe.
Sie präsentierten uns das „Technische Rathaus“ samt angegliedertem Betriebshof mit einem Planungsvolumen von 28 mio. Euro.
Dazu kommt noch ein „Veranstaltungszentrum Hesterberg“, das Sie uns im Detail präsentierten. Das betrachten wir allerdings als „Anhängsel“ des „Technischen Rathauses“ und sehen die 2,5 mio. € dafür als eher sinnlose Ausgabe.
Wir halten den Standort Hesterberg für ungeeignet. Außerhalb jedes „Zentrums“, hochwassergefährdet (!), und offensichtlich ein „Schnellschuss“ einer konzeptlosen Ortswahl. Wie wird die Elementarversicherung für ein solch gefährdetes Objekt ausfallen? Für dieses Projekt regen wir eine Bürgerbefragung an, auf den Ausgang dieser Befragung sind wir sehr gespannt!
Wir akzeptieren Ihre Argumente, dass die derzeitige Unterbringung des Betriebshofes nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Wir stellen allerdings in Frage, ob in einer Zeit der finanziellen Notlage
eine Investition durch die Stadtverwaltung in dieser Höhe alternativlos ist. Gäbe es Investoren, die der Stadt Alternativen anbieten können?
Statt Investoren zu suchen, wird die Stadt selbst zum Immobilieninvestor.
Der Kauf des „Gestüts“ in der Hülsenbecke ist solch ein Beispiel. Hohe Investitionskosten mit Nutzungskonzepten, die sich finanziell nicht tragen: Schulungszentrum, Streichelzoo. So etwas nennt man üblicherweise „totes Kapital“.
Der Kauf der „Kita unter der Brücke“ durch die Stadt ist ein Beispiel. Ursprünglich durch einen Investor errichtet, kauft die Stadt jetzt das Gebäude. Wieder werden flüssige Geldmittel gebunden, die für Investitionen, zum Beispiel Renovierung und Umbau von Schulen und anderen Kitas, nicht zur Verfügung stehen!
Die Liste solch fragwürdiger Finanzentscheidungen ist lang.
Was uns in und für Ennepetal fehlt, ist ein Gesamtkonzept, eine Vision, wohin sich Ennepetal in den nächsten 5 Jahren entwickeln soll!
Stattdessen nehmen wir einen Aktionismus wahr, der die gesamte Stadt auf Trab hält; wie in „Patchwork-Projekten“ immer wieder Löcher gestopft werden, statt langfristige Konzepte für die einzelnen Bereiche zu verfolgen und auch in einer mehrjährigen Finanzplanung abzusichern.
Natürlich haben unsere Ratsmitglieder kein imperatives Mandat, sollen und müssen frei entscheiden, aber da der derzeitige Stadtrat – was Sie gerne als Vorteil betrachten – ohne wirksame Opposition ist, wäre ein Meinungsbild – ein Jahr vor den Kommunalwahlen – nicht ohne Wert.
Wir sehen uns als Interessenvertreter der Bürger Ennepetals und werden uns gerne weiter engagieren, um den Dialog mit Ihnen fortzusetzen, und auch die Zukunft unserer Stadt aktiv mitzugestalten.
In diesem Sinne verbleiben wir mit freundlichen Grüßen,
Ennepetal, den 26. September 2024
Jürgen Döhl, Peter Fichtner, Dr. Wolfgang Hartmann, Roman Kruzycki
“Bürger für Ennepetal“
Bürger für Ennepetal e.V. (in Gründung)
„Zusammen sind wir stark!“
Wofür stehen wir?
Wir sehen uns als Interessenvertretung aller Ennepetaler Bürger!
Wie wollen wir das umsetzen?
-Wir bündeln die Interessen aller Bürger, um eine stärkere Stimme in Verwaltung und Öffentlichkeit zu haben.
-Wir streben eine Bürgerbeteiligung bei allen „wichtigen“ und kostenintensiven Vorhaben der Stadt Ennepetal an.
-Wir stärken die Basisdemokratie und dadurch ein wachsendes „Wir-Gefühl“ und ein Miteinander in unserer Stadt.
-Wir sind unparteilich.
-Wir pflegen eine Kultur des Dialogs!
Welche Themen wollen wir angehen?
Großprojekte der Stadt Ennepetal:
-Bauvorhaben Vilvoorder Straße
-Haus Ennepetal (Renovierung statt Abriss)
Haushaltskonsolidierung des städtischen Haushalts.
Verkehrskonzept auf städtischen Straßen:
-Einrichtung von Fahrradstraßen
-Einzeichnen von Fahrradspuren
-Begehbarkeit von Bürgersteigen
Ordnungswesen/Pflege und Instandhaltung von Einrichtungen
Tourismus:
-Kluterthöhle
-Wanderwege
-Einbindung an Fernradwege
-Veranstaltungen (überregional werben):
Wirtschaftsbetriebe:
-Stärkung des Wirtschaftsstandorts Ennepetal
-Ansiedlung neuer Firmen /Start-ups:
Kultur:
-Musikschule: Klarheit für die Zukunft?
-Veranstaltungen: Einbindung von Vereinen
Schulen:
-Sanierung der Gebäude und Erhaltung
-Unterstützung bei der Modernisierung/Digitalisierung
Wie wollen wir diese vielfältigen Aufgaben angehen?
-Wir arbeiten alle mit, engagieren uns!
-Wir stärken das Ehrenamt und bieten organisatorische Unterstützung!
-Wir führen Aktionen für alle Bürger mit aktiver Beteiligung und Öffentlichkeitswirksamkeit durch!
Sitzungsprotokoll:
Datum: 10.10.2024
Uhrzeit: 20:00 Uhr
Moderator: Roman Kruzycki
Teilnehnmer: 19 Personen (Liste liegt dem Verfasser vor)
Ort: Haus Grebe, Milsper Staße 195, Ennepetal
Einleitung: Roman stellte der Gruppe den Anlass der Zusammenkunft vor, und welche Gespräche bisher geführt wurden (u.a. mit den Bürgermeisterinnen). Wolfgang erläuterte die möglichen Organisationsformen, wie Verein (eingetragen, nicht eingetragen) und die theoretische Möglichkeit einer Parteigründung. Der Zweck unserer Organisation soll sein:
„die Förderung der politischen Willensbildung und des demokratischen Engagements aller Bürger durch direkte Beteiligung an Projekten der Stadtentwicklung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den direkten Dialog zwischen Verwaltung und Bürgervertretern.“ Weiterhin wurde in der Diskussion das Herstellen einer „Transparenz politischer
(Rats-)Entscheidungen“ als Ziel genannt (Patrick). Das Thema „Gemeinnützigkeit“ wird durch den §52 „Gemeinnützige Zwecke“ der Abgabenordnung des Bundesministeriums für Justiz verneint. Im Absatz 24 steht zwar „die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“, aber auch „hierzu gehören nicht Bestrebungen…die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind.“ Und Letzteres wäre ja genau unser Ziel für Ennepetal. Wir geben die Gemeinnützigkeit noch nicht ganz auf, aber dafür müssen noch Gespräche mit dem Finanzamt geführt werden. Die Option der Parteigründung wurde für die naheliegende Zukunft mehrheitlich negativ gesehen. Auch die „Anbindung“ an eine bestehende Partei wurde diskutiert. Wir wollen aber „politisch neutral“ sein, und eine Vermittlerstelle zwischen Bürgern und Ratsmitgliedern bleiben. Zur „Bekanntmachung“ unseres Vereins sollen alle Medienkanäle bedient werden, die als seriös angesehen werden (Zeitungen, Lokalfernsehen für die ältere Generation, noch zu vereinbarende soziale Medien für die Jüngeren). Auch das Durchführen von pressewirksamen Aktionen (wie ehrenamtliche Einsätze) wurden als mögliche Ziele genannt (Markus). Der Kontakt zu bestehenden Vereinen (z.B. Sportvereine, Fördervereine) soll gepflegt werden, auch Vereine wie „Voerder Leben e.V.“ werden nicht als Konkurrenz gesehen, eine Kooperation wäre wünschenswert. Die gesamte Themenpalette von Vereinszielen und möglichen Engagements wird in einem separaten Papier (wird verteilt) formuliert.
Nächste Schritte: Verteilung des Protokolls; Verteilung der Entwürfe für Vereinsziele und für die Vereinssatzung.
Offene Punkte / Nächste Themen: Abstimmung der Vereinssatzung /Gründung des Vereins
Termine: Nächstes Treffen BfE: Montag, 28. Oktober 2024; 20:00 Uhr
ANKÜNDIGUNGEN: Keine
Nächste Besprechung: Terminvorschlag: Montag, 28. Oktober 2024; 20:00 Uhr; Ort: CVJM Haus Altenvoerde; Hochstraße 27.